Baustreitigkeiten · Deutschsprachige Betreuung
Im Baustreit gewinnt, wer die Baustelle dokumentiert hat
Verzug und Mängel lassen sich am Ende darauf zurückführen, wer wann was verlangt und wie darauf geantwortet wurde. Wo mündlich angeordnet wird, wächst mit der Summe auch das Ausfallrisiko.

Der Vertrag als Ausgangspunkt
Ob Pauschalpreis oder Abrechnung nach Aufwand vereinbart ist, entscheidet über die Durchsetzbarkeit von Nachträgen. Fehlen ein geregeltes Änderungsverfahren und eine benannte Freigabebefugnis, sind Anordnungen auf der Baustelle später angreifbar.
Höchstgrenze der Vertragsstrafe, Gewährleistungsdauer und Fälligkeit des Sicherheitseinbehalts werden sofort zum Streitpunkt. Wer diese drei Punkte vor Baubeginn klärt, verhandelt später aus einer anderen Position.
Verzug und Verantwortungsanteile
Regenzeit, Materialengpässe, Genehmigungen und verspätete Entscheidungen des Bauherrn überlagern sich. Entscheidend ist, ob jede Behinderung schriftlich angezeigt wurde.
Ein fortlaufender Abgleich von Soll- und Ist-Terminplan spart im späteren Sachverständigenverfahren erheblich Zeit und Kosten.
Mängel und Ersatzvornahme
Planungsfehler, Ausführungsfehler und Materialmängel führen zu unterschiedlichen Verantwortlichen. Wer ohne Ursachenklärung nachbessern lässt, bekommt die Kosten selten erstattet.
Reagiert der Unternehmer nicht, kommt die Beauftragung eines Dritten auf seine Kosten in Betracht. Ohne vorherige Fristsetzung ist dieser Anspruch jedoch gefährdet.
Schiedsverfahren oder Gericht
Verträge mit internationalen Bauunternehmen enthalten häufig Schiedsklauseln: nicht öffentlich und fachlich spezialisiert, aber teuer.
Gegenüber lokalen Unternehmen ist der Gerichtsweg üblich. Droht Vermögensverschiebung, sichern wir das Ergebnis mit einem Arrest ab.
Häufige Fragen
- Sind mündlich angeordnete Zusatzleistungen durchsetzbar?
- Manchmal über Indizien, doch die Höhe ist schwer zu beweisen. Holen Sie auch nachträglich eine schriftliche Bestätigung ein.
- Wie hoch kann die Vertragsstrafe ausfallen?
- In der Regel bis zur vertraglichen Höchstgrenze. Ob darüber hinausgehender Schaden ersetzt wird, ergibt die Auslegung der Klausel.
- Wer begutachtet die Mängel?
- Ein gerichtlich bestellter oder ein von den Parteien beauftragter Sachverständiger. Geordnete Fotos und Bautagebücher verkürzen das Gutachten deutlich.
Weitere Leistungen auf Deutsch
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