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Internationales Familienrecht · Deutschsprachige Beratung

Der Ehevertrag muss vor der Registrierung vorliegen

In Thailand wirkt ein Ehevertrag nur, wenn er vor der Eheschließung schriftlich geschlossen und mit der Registrierung eingetragen wird. Nach der Hochzeit unterschriebene Vereinbarungen scheitern häufig an genau dieser Formalie.

Deutsch-thailändisches Paar bespricht mit einer Anwältin im Amtsbezirk die Klauseln des Ehevertrags
Zeitpunkt und Eintragung entscheiden über die Wirksamkeit.

Wirksamkeitsvoraussetzungen

Erforderlich sind Schriftform, Zeugen und die Eintragung zusammen mit der Eheregistrierung. Fehlt ein Schritt, bleibt bestenfalls eine schuldrechtliche Abrede zwischen den Eheleuten, oft aber gar nichts.

Auch inhaltlich gibt es Grenzen: Klauseln gegen die guten Sitten oder zulasten gesetzlicher Unterhaltspflichten für Kinder sind nicht durchsetzbar. Wir formulieren innerhalb des Rahmens, der tatsächlich trägt.

Vermögen vor und während der Ehe

Voreheliches Vermögen und während der Ehe Erworbenes werden unterschiedlich behandelt. Erträge aus vorehelichem Vermögen, gemischte Konten und Umschreibungen auf beide Namen verwischen die Grenze jedoch schnell.

Liegt Vermögen in Deutschland und in Thailand, sind anwendbares Recht und Vollstreckbarkeit getrennt zu prüfen. Ein einziges Dokument löst selten beide Seiten.

Immobilien und Eigentümerstellung

Weil Ausländer Land nicht frei erwerben, läuft der Kauf oft über die thailändische Ehefrau. Das Grundbuchamt verlangt dann eine Erklärung, dass die Mittel ihr persönliches Vermögen sind – wer das ungeprüft unterschreibt, steht im Streitfall schlecht da.

Eigentumswohnungen können Ausländer selbst erwerben, mit Nachweis des Devisenzuflusses. Alternativen wie langfristige Miete oder Nießbrauch vergleichen wir mit Ihnen nach Kosten und Sicherheit.

Scheidung und Erbfolge

Im Scheidungsfall liefert der Vertrag den Maßstab für die Vermögensteilung; Kindesunterhalt und Sorgerecht werden davon unabhängig entschieden. Diese Trennung früh zu erklären, verhindert spätere Enttäuschungen.

Ein begleitendes Testament nach thailändischer Form erleichtert später die Abwicklung des hiesigen Vermögens erheblich.

Häufige Fragen

Wir sind bereits verheiratet – geht das noch?
Nachträgliche Vereinbarungen haben eine deutlich engere Wirkung. Wir zeigen Ihnen, welche Gestaltungen jetzt noch tragen.
Gilt ein in Deutschland geschlossener Ehevertrag hier?
Nur mit Übersetzung, Legalisation und Prüfung, ob der Inhalt nach thailändischem Recht zulässig ist.
Wie spricht man das Thema an, ohne zu verletzen?
Als gemeinsame Bestandsaufnahme des Vermögens. Wir erläutern die Punkte auf Wunsch beiden Seiten gemeinsam.

Weitere Leistungen auf Deutsch

Zur LeistungsübersichtThailändische FassungEnglish version

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