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Gewerblicher Rechtsschutz · Deutschsprachige Betreuung

In Thailand entscheidet die Anmeldung, nicht die Firmengeschichte

Eine in Deutschland seit Jahrzehnten geführte Marke genießt in Thailand ohne Eintragung kaum Schutz. Häufig bemerken Exporteure erst beim Markteintritt, dass ein Vertriebspartner oder Dritter die Marke bereits angemeldet hat – die Rückholung kostet dann ein Vielfaches der ursprünglichen Anmeldung. Die Anmeldung gehört deshalb vor den Vertriebsvertrag.

Anwältin vergleicht Produktetiketten eines deutschen Herstellers mit thailändischen Markenunterlagen
Je später die Anmeldung, desto teurer die Korrektur.

Recherche und Waren-Dienstleistungsverzeichnis

Vor der Anmeldung prüfen wir identische und ähnliche Zeichen sowie Elemente, die nach thailändischer Prüfungspraxis beanstandet werden. Beschreibende Bestandteile und geografische Angaben führen regelmäßig zu Auflagen oder Verzichtserklärungen.

Das Verzeichnis richten wir am tatsächlichen Geschäft und an der geplanten Erweiterung aus. Zu eng bedeutet eine zweite Anmeldung, zu weit ohne Benutzungsabsicht erhöht das Löschungsrisiko.

Prüfungsverfahren und Aufrechterhaltung

Auf Beanstandungen und Widersprüche ist fristgebunden mit Begründung und Nachweisen zu reagieren. Benutzungsnachweise, Werbematerial und Umsatzzahlen tragen die Argumentation zur Kennzeichnungskraft – sammeln Sie diese ab dem ersten Markttag.

Nach der Eintragung sind Verlängerungsfristen und Benutzungsnachweise zu überwachen. Firmierungs-, Adress- oder Inhaberwechsel gehören zeitnah ins Register, sonst verzögern sie spätere Durchsetzungsmaßnahmen.

Fälschungen und Vertriebswege

Mit der Zollregistrierung steigt die Chance, verdächtige Sendungen bereits bei der Einfuhr zu stoppen. In Verbindung mit Marktbeobachtung und polizeilicher Zusammenarbeit lässt sich eher die Quelle als der einzelne Händler treffen.

Im Onlinehandel nutzen wir die Meldewege der Plattformen für Löschungen. Gegen Wiederholungstäter wirken jedoch erst strafrechtliche Schritte oder Schadensersatzforderungen nachhaltig.

Markenklauseln im Vertriebsvertrag

Händler- und Franchiseverträge müssen Umfang der Markennutzung, sofortige Einstellung nach Vertragsende, Rückgabe von Domains und Konten sowie den Umgang mit Restbeständen regeln. Fehlen diese Punkte, nutzt der frühere Partner die Marke faktisch weiter.

Design, Urheberrechte und Betriebsgeheimnisse brauchen eigene Instrumente: Geschmacksmuster für Produkt- und Verpackungsgestaltung, vertragliche Bindung und Zugriffsbeschränkung für Know-how und Quellcode.

Häufige Fragen

Gilt unsere deutsche oder EU-Marke in Thailand?
Nein. Markenrechte entstehen territorial; für Thailand ist eine eigene Eintragung nötig. Eine internationale Registrierung ist möglich, die Prüfung erfolgt dennoch nach thailändischem Maßstab.
Ein Dritter hat unsere Marke bereits angemeldet.
Je nach Vorbenutzung, Bösgläubigkeit und früherer Geschäftsbeziehung kommen Widerspruch oder Löschungsantrag in Betracht. Entscheidend sind datierbare Nachweise Ihrer früheren Nutzung.
Wie lange dauert die Eintragung?
Rechnen Sie im Regelfall mit deutlich über einem Jahr. Bereits die anhängige Anmeldung verbessert jedoch Ihre Verhandlungsposition gegenüber Partnern und Nachahmern.

Weitere Leistungen auf Deutsch

Zur LeistungsübersichtThailändische FassungEnglish version

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