Gewerblicher Rechtsschutz · Deutschsprachige Betreuung
In Thailand entscheidet die Anmeldung, nicht die Firmengeschichte
Eine in Deutschland seit Jahrzehnten geführte Marke genießt in Thailand ohne Eintragung kaum Schutz. Häufig bemerken Exporteure erst beim Markteintritt, dass ein Vertriebspartner oder Dritter die Marke bereits angemeldet hat – die Rückholung kostet dann ein Vielfaches der ursprünglichen Anmeldung. Die Anmeldung gehört deshalb vor den Vertriebsvertrag.

Recherche und Waren-Dienstleistungsverzeichnis
Vor der Anmeldung prüfen wir identische und ähnliche Zeichen sowie Elemente, die nach thailändischer Prüfungspraxis beanstandet werden. Beschreibende Bestandteile und geografische Angaben führen regelmäßig zu Auflagen oder Verzichtserklärungen.
Das Verzeichnis richten wir am tatsächlichen Geschäft und an der geplanten Erweiterung aus. Zu eng bedeutet eine zweite Anmeldung, zu weit ohne Benutzungsabsicht erhöht das Löschungsrisiko.
Prüfungsverfahren und Aufrechterhaltung
Auf Beanstandungen und Widersprüche ist fristgebunden mit Begründung und Nachweisen zu reagieren. Benutzungsnachweise, Werbematerial und Umsatzzahlen tragen die Argumentation zur Kennzeichnungskraft – sammeln Sie diese ab dem ersten Markttag.
Nach der Eintragung sind Verlängerungsfristen und Benutzungsnachweise zu überwachen. Firmierungs-, Adress- oder Inhaberwechsel gehören zeitnah ins Register, sonst verzögern sie spätere Durchsetzungsmaßnahmen.
Fälschungen und Vertriebswege
Mit der Zollregistrierung steigt die Chance, verdächtige Sendungen bereits bei der Einfuhr zu stoppen. In Verbindung mit Marktbeobachtung und polizeilicher Zusammenarbeit lässt sich eher die Quelle als der einzelne Händler treffen.
Im Onlinehandel nutzen wir die Meldewege der Plattformen für Löschungen. Gegen Wiederholungstäter wirken jedoch erst strafrechtliche Schritte oder Schadensersatzforderungen nachhaltig.
Markenklauseln im Vertriebsvertrag
Händler- und Franchiseverträge müssen Umfang der Markennutzung, sofortige Einstellung nach Vertragsende, Rückgabe von Domains und Konten sowie den Umgang mit Restbeständen regeln. Fehlen diese Punkte, nutzt der frühere Partner die Marke faktisch weiter.
Design, Urheberrechte und Betriebsgeheimnisse brauchen eigene Instrumente: Geschmacksmuster für Produkt- und Verpackungsgestaltung, vertragliche Bindung und Zugriffsbeschränkung für Know-how und Quellcode.
Häufige Fragen
- Gilt unsere deutsche oder EU-Marke in Thailand?
- Nein. Markenrechte entstehen territorial; für Thailand ist eine eigene Eintragung nötig. Eine internationale Registrierung ist möglich, die Prüfung erfolgt dennoch nach thailändischem Maßstab.
- Ein Dritter hat unsere Marke bereits angemeldet.
- Je nach Vorbenutzung, Bösgläubigkeit und früherer Geschäftsbeziehung kommen Widerspruch oder Löschungsantrag in Betracht. Entscheidend sind datierbare Nachweise Ihrer früheren Nutzung.
- Wie lange dauert die Eintragung?
- Rechnen Sie im Regelfall mit deutlich über einem Jahr. Bereits die anhängige Anmeldung verbessert jedoch Ihre Verhandlungsposition gegenüber Partnern und Nachahmern.
Weitere Leistungen auf Deutsch
- Arbeitsrecht & Trennung — Arbeitsordnung und Akte sind Ihre Verteidigung.
- Unternehmenskauf & Joint Venture — Der Prüfungsumfang bestimmt Preis und Struktur.
- Immobilienkauf & Umschreibung — Erst die Rechtslage prüfen, dann anzahlen.
- Forderungseinzug — Wer zuerst sichert, wird bezahlt.
- Strafverteidigung und Vernehmungsbegleitung — Vorladung, Kaution, Einigung und Hauptverhandlung auf Deutsch begleitet.
- Visum & Arbeitserlaubnis — Fristen und Reihenfolge im Griff behalten.
- Erbfall & Nachlass — Gerichtsbeschluss zuerst, dann die Umschreibung.
- Scheidung und Sorgerecht — Thailändisches Verfahren, deutsche Anerkennung.
- Vertragsgestaltung — Thailändische Fassung und Durchsetzbarkeit zählen.
- Zivilprozess & Forderungseinzug — Nicht bis zum Urteil, sondern bis zum Geldeingang planen.
- PDPA-Datenschutz-Compliance — Verzeichnis, Rechtsgrundlagen, Transfers und Meldeprozesse aus einer Hand.
- Bauverzug und Baumängel — Vertragsprüfung, Verzugsanalyse, Mängelansprüche, Schiedsverfahren.
- Gesellschafterstreit und JV-Blockade — Einsicht, Sicherung, Anteilsübernahme und Auflösung Schritt für Schritt.
- Zoll, Einfuhr und Nacherhebung — Tarifierung, Zollwert, Ursprung und Verfahren vor dem Steuergericht.
- Abgelehnte Versicherungsleistung — Bedingungen, Gutachten, Beschwerde und Klage – Schritt für Schritt.
- Franchise und Vertrieb — Struktur, Markenschutz, Steuerung und Beendigung im Griff.
- Ehevertrag und Güterstand — Zeitpunkt, Eintragung und Immobilien in einem Konzept.
- Behandlungsfehler und Komplikationen — Akteneinsicht, Haftungsprüfung, Vergleich und Klage.
- Laufende Buchhaltung — Fristen, Belege und Abschluss aus einer Hand.
- Private Einkommensteuer — Aufenthaltstage, Rente und Abkommen im Blick.
- BOI-Auflagen und Jahresmeldungen — Fristenplan, Jahresbericht und Maschinenabstimmung laufend betreut.
- Lohn, Sozialversicherung, Abfindung — Ein Ablauf von der Berechnung bis zur prüfungsfesten Ablage.
- Betriebsprüfung und Einspruch — Vom Umfang der Vorlage bis zur Minderung der Nachforderung.