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Datenschutz · Deutschsprachige Beratung

Wer Kundendaten speichert, fällt bereits unter das PDPA

Bestelladressen, Bewerbungsunterlagen, Lohnabrechnungen: Sobald Personen identifizierbar sind, gelten Pflichten. Die Struktur erinnert an die DSGVO, doch Rechtsgrundlagen, Fristen und Meldewege weichen ab. Eine übersetzte Konzernrichtlinie genügt nicht.

Datenschutzbeauftragte und Beraterin prüfen in einem Bangkoker Büro die Übersicht der Verarbeitungstätigkeiten
Zuerst klären, welche Daten warum vorgehalten werden.

Bestandsaufnahme vor jeder Dokumentation

Wir beginnen mit einer Datenlandkarte: Welche Abteilung erhebt welche Felder, wo liegen sie, wer bekommt sie, wie lange bleiben sie gespeichert. Wird dieser Schritt übersprungen, beschreibt die veröffentlichte Datenschutzerklärung eine Praxis, die es so nicht gibt – das fällt bei der ersten Prüfung auf.

Regelmäßig zeigt die Aufnahme Felder, die niemand mehr benötigt. Datenminimierung ist die wirksamste Risikosenkung, deshalb passen wir Formulare und Systemeinstellungen gleich mit an.

Einwilligung ist nicht die Lösung für alles

Wer jede Verarbeitung auf Einwilligung stützt, macht sich angreifbar: Ein Widerruf legt dann Prozesse still. Vertragserfüllung, gesetzliche Pflichten und berechtigtes Interesse werden je Verarbeitungszweck zugeordnet, echte Einwilligungen bleiben separat abwählbar.

Für Werbung und sensible Kategorien gelten strengere Anforderungen. Gesundheitsdaten, Religionszugehörigkeit oder Vorstrafen verlangen ausdrückliche Einwilligung und zusätzliche Schutzmaßnahmen – ein Grund, gewohnte Bewerbungsunterlagen zu überdenken.

Übermittlung an die Zentrale und an Dienstleister

Sobald Personaldaten auf Konzernserver oder in eine Cloud außerhalb Thailands fließen, liegt eine Drittlandübermittlung vor. Grundlage und Schutzniveau gehören dokumentiert, der Auftragsverarbeitungsvertrag regelt Unterauftragnehmer und Meldepflichten bei Vorfällen.

Auch Logistiker, Callcenter und externe Lohnbuchhaltung sind einzubeziehen. Wir erstellen einen einheitlichen Vertragsanhang, den Sie mit bestehenden Partnern nachträglich abschließen können.

Datenpannen und Betroffenenanfragen

Nach einem Vorfall läuft eine kurze Meldefrist gegenüber der Aufsicht; bei hohem Risiko sind auch die Betroffenen zu informieren. Bewertungsmaßstab und Meldekette müssen vorher feststehen, sonst verstreicht die Frist während der internen Abstimmung.

Auskunft, Berichtigung, Löschung und Übertragung sind fristgebunden zu beantworten. Wir liefern ein Handbuch mit Eingangskanal, Identitätsprüfung und zulässigen Ablehnungsgründen, damit Ihr Team eigenständig reagieren kann.

Häufige Fragen

Gilt das auch für eine Niederlassung mit zehn Mitarbeitenden?
Ja, die Größe spielt für die Anwendbarkeit keine Rolle. Der Dokumentationsumfang lässt sich jedoch anpassen; dafür gibt es ein schlankes Paket für kleine Gesellschaften.
Können wir unsere DSGVO-Unterlagen übersetzen?
Als Grundlage ja, unverändert nein. Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechte und Meldewege sind anders formuliert; wir überarbeiten Ihre Vorlagen entsprechend.
Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?
Die Pflicht hängt von Art und Umfang der Verarbeitung ab. Wir prüfen das und vergleichen interne Benennung mit externer Wahrnehmung der Funktion.

Weitere Leistungen auf Deutsch

Zur LeistungsübersichtThailändische FassungEnglish version

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