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Rechnungswesen · Deutschsprachige Betreuung

Fristentreue ist die günstigste Steuerstrategie

Thailand verlangt viele Meldungen in kurzen Abständen: Umsatzsteuer, Quellensteuer und Sozialversicherung haben jeweils eigene Stichtage im Monat. Verspätungen lösen unmittelbar Zuschläge aus und wirken bis in den Jahresabschluss und die Pflichtprüfung hinein. Ein verlässlicher Monatsrhythmus spart mehr als jede nachträgliche Optimierung.

Buchhalterin prüft Monatsabschlussunterlagen einer deutschen Tochtergesellschaft in Bangkok
Ein sauberer Monatsabschluss halbiert den Aufwand am Jahresende.

Leistungsumfang im Monat

Erfasst werden Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Buchungssätze, Bankabstimmung, die Umsatzsteuer- und Quellensteuermeldung sowie die Sozialversicherungsmeldung. Fehlende Belege melden wir vor dem Stichtag als Liste, nicht erst im Abschluss.

Vermischen sich Gesellschafter- und Firmenmittel, ist das erfahrungsgemäß der erste Prüfungsansatz der Finanzverwaltung. Wir legen die Kontentrennung früh fest und beobachten Gesellschafterverrechnungskonten monatlich, statt sie anwachsen zu lassen.

Belege, die anerkannt werden

Aufwand ohne formgerechte thailändische Rechnung wird häufig nicht als Betriebsausgabe akzeptiert. Firmenname, Steuernummer, Anschrift und Leistungsbeschreibung müssen den Vorgaben entsprechen – prüfbar beim Wareneingang, nicht Monate später.

Die Quellensteuer richtet sich nach Art der Leistung und Empfänger. Dienstleistung, Miete, Werbung und Transport werden unterschiedlich behandelt; wird der Satz bereits im Vertrag benannt, entfällt der Streit bei jeder Zahlung.

Jahresabschluss und Prüfungspflicht

Jede thailändische Gesellschaft benötigt unabhängig von ihrer Größe einen geprüften Jahresabschluss, dazu Gesellschafterbeschluss, Einreichung beim Handelsministerium und Körperschaftsteuererklärung. Vorräte, Forderungen, Gesellschafterdarlehen und Abschreibungen sind die wiederkehrenden Prüfungsschwerpunkte.

Zwei Monate vor Abschluss legen wir die erwartete Steuerlast und die Anpassungsposten vor. So bleibt Zeit, über Ausschüttung, Bonuszahlungen oder den Zeitpunkt von Anschaffungen zu entscheiden, solange die Entscheidung noch wirkt.

Anschluss an die deutsche Konzernberichterstattung

Thailändisches Pflichtwerk und Konzernreporting folgen unterschiedlichen Regeln; abweichende Zahlen sind normal, müssen aber erklärbar sein. Wir führen das thailändische Buchwerk als Basis und liefern eine Überleitung in Ihr Konzernformat.

Verrechnungspreise, Lizenzgebühren und Umlagen der Muttergesellschaft werden in Prüfungen gemeinsam betrachtet. Verträge und Berechnungsgrundlagen gehören deshalb in dieselbe Ablage wie die Buchhaltung, von Anfang an.

Häufige Fragen

Gilt die Meldepflicht auch ohne Umsätze?
Ja. Auch eine ruhende Gesellschaft gibt Nullmeldungen ab und benötigt den geprüften Jahresabschluss. Unterlassene Meldungen lösen für sich genommen Zuschläge aus.
Können wir vom bisherigen Büro wechseln?
Ja. Wir sichten die letzten Erklärungen, die Summen- und Saldenliste sowie das Anlagenverzeichnis und melden vor der Übernahme, ob Korrekturmeldungen sinnvoll sind.
In welcher Sprache erhalten wir die Berichte?
Pflichtunterlagen gehen auf Thai an die Behörden; Monatsbericht und Abschlusserläuterung erhalten Sie auf Deutsch, auf Wunsch zusätzlich auf Englisch.

Weitere Leistungen auf Deutsch

Zur LeistungsübersichtThailändische FassungEnglish version

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