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Erbrecht · Deutschsprachige Betreuung

Ohne gerichtlich bestellten Nachlassverwalter bewegt sich in Thailand nichts

Hinterlässt ein Angehöriger in Thailand eine Eigentumswohnung oder ein Konto, genügen deutsche Erbschein-Unterlagen den Banken und dem Grundbuchamt nicht. Verlangt wird der Beschluss eines thailändischen Gerichts über die Bestellung eines Nachlassverwalters. Wer die Unterlagen in Deutschland in der richtigen Reihenfolge vorbereitet, spart sich mehrere Reisen.

Erbin sichtet gemeinsam mit einer Anwältin die für das thailändische Nachlassgericht bestimmten Unterlagen
Erst der Gerichtsbeschluss, dann Bank und Grundbuchamt.

Welches Recht zur Anwendung kommt

Für in Thailand belegene Grundstücke und Wohnungen gilt grundsätzlich thailändisches Recht; bei beweglichem Vermögen und Konten kommt es auf die Anknüpfung an, etwa den letzten Wohnsitz. Ein in Deutschland errichtetes Testament wird nicht automatisch vollzogen, sondern übersetzt, legalisiert und dem Gericht vorgelegt.

Wer Vermögen in Thailand hält, sollte deshalb ein gesondertes Testament nur für dieses Vermögen errichten. Klar abgegrenzte Gegenstände verhindern Widersprüche zum deutschen Testament und erlauben beiden Verfahren, unabhängig voneinander zu laufen.

Das Verfahren zur Bestellung des Nachlassverwalters

Einzureichen sind Sterbeurkunde, Nachweise der Verwandtschaft, Zustimmungserklärungen der Erben und ein Vermögensverzeichnis. Deutsche Urkunden benötigen Apostille und thailändische Übersetzung; häufig wird die Stellungnahme sämtlicher Erben verlangt.

Zum Termin erscheint der Antragsteller oder ein bevollmächtigter Anwalt. Unstreitige Verfahren dauern in der Regel einige Monate, bei Streit unter den Erben oder unvollständigen Unterlagen länger. Erst nach Rechtskraft lassen sich Konten auflösen und Eigentum umschreiben.

Immobilien und ausländische Erben

Eine geerbte Eigentumswohnung kann ein ausländischer Erbe nur innerhalb der Ausländerquote des Gebäudes auf den eigenen Namen eintragen lassen. Ist die Quote ausgeschöpft, droht die Pflicht zur Veräußerung innerhalb einer Frist, weshalb die Quote früh zu prüfen ist.

Bei Grundstücken ist der dauerhafte Erhalt durch ausländische Erben regelmäßig nicht möglich und eine Veräußerung vorgesehen. Stand das Vermögen gemeinsam mit einem thailändischen Ehepartner, klären wir zuerst die güterrechtliche Zuordnung und prüfen dazu Urkunden und Zahlungsflüsse.

Steuern und Streitvermeidung

Thailand erhebt oberhalb eines Freibetrags eine Erbschaftsteuer, deren Satz vom Verwandtschaftsverhältnis abhängt. Es gelten Anzeigefristen, weshalb die Steuerpflicht bereits bei Erstellung des Vermögensverzeichnisses mitgeprüft werden sollte.

Streit entsteht meist über ein fehlendes Testament, den Kreis der Erben oder Geschäftsanteile des Verstorbenen. Ein zu Lebzeiten gepflegtes Verzeichnis thailändischer Vermögenswerte und angepasste Übertragungsklauseln in der Satzung ersparen den Angehörigen erhebliche Verfahrenszeit.

Häufige Fragen

Müssen alle Erben nach Thailand reisen?
Mit beglaubigter und legalisierter Vollmacht kann der Anwalt die meisten Schritte übernehmen. Manche Gerichte bestehen jedoch auf dem persönlichen Erscheinen des Antragstellers, weshalb wir die Praxis des zuständigen Gerichts vorab klären.
Ist das Verfahren auch bei einem reinen Bankguthaben nötig?
In aller Regel ja, denn die Banken verlangen den Bestellungsbeschluss. Abhängig von Betrag und interner Richtlinie lohnt sich vorab eine Anfrage bei der konkreten Bank; gelegentlich lässt sich der Aufwand dadurch verkürzen.
Wie errichte ich ein thailändisches Testament?
Möglich sind unter anderem ein eigenhändiges Testament, eine Errichtung vor Zeugen oder die Form bei der Behörde, jeweils mit eigenen Anforderungen. Beschränken Sie es auf das thailändische Vermögen und benennen Sie zugleich einen Testamentsvollstrecker.

Weitere Leistungen auf Deutsch

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