Region · Bangkok
Rechtliche und steuerliche Betreuung in Bangkok
Unsere Kanzlei sitzt in Bangkok. Handelsregister, Finanzamt, Sozialversicherung und die Einwanderungsbehörde in Chaeng Watthana erreichen wir persönlich, wodurch Nachforderungen meist innerhalb derselben Woche erledigt sind. Sie besprechen den Fall auf Deutsch, eingereicht wird auf Thai.
Wofür deutschsprachige Mandanten uns in Bangkok beauftragen
Am häufigsten geht es um die Gründung oder Umstrukturierung einer thailändischen Gesellschaft, um Repräsentanzen deutscher Unternehmen und um die Frage, welche Tätigkeiten ohne Mehrheitsbeteiligung möglich sind. Die Wahl der Geschäftszwecke bestimmt später, welche Lizenzen überhaupt erteilt werden.
Der zweite Schwerpunkt sind Arbeitserlaubnis und Visum für entsandte Mitarbeiter. Stammkapital, Zahl der thailändischen Angestellten und Gehaltsuntergrenzen müssen zusammenpassen, sonst scheitert die Verlängerung nach einem Jahr.
Gewerbemietverträge und Kautionen
In Bangkok laufen Gewerbemietverträge oft über kurze Zeiträume mit mündlich zugesagter Verlängerung. Ohne schriftliche Regelung zu Rückbaupflichten, Ablösezahlungen und Eintritt eines neuen Eigentümers bleibt die Kaution beim Auszug regelmäßig einbehalten.
Ist der Streit bereits entstanden, beginnen wir mit einer formellen Zahlungsaufforderung und entscheiden danach anhand von Streitwert und Beweislage zwischen ordentlichem Verfahren und vereinfachtem Verfahren. Bei Vermietergesellschaften prüfen wir zuerst, wer nach Handelsregister überhaupt vertretungsberechtigt ist.
Gerichte und Behördenwege
Bangkok hat mehrere Zivilgerichte nach Bezirken, dazu ein eigenes Arbeitsgericht und das Zentralgericht für geistiges Eigentum und internationalen Handel. Welche Zuständigkeit greift, entscheidet über die Dauer bis zum ersten Termin, deshalb klären wir das vor Klageerhebung.
Bei der Einwanderungsbehörde lässt sich ein Teil der Vorgänge durch Vollmacht erledigen, anderes verlangt persönliches Erscheinen. Wir bündeln die Termine, bei denen Sie selbst anwesend sein müssen.
Buchhaltung im selben Haus
Umsatzsteuer, Quellensteuer und Sozialversicherung sind monatliche Fristen. Wird die rechtliche Beratung getrennt vergeben, weichen Vertragsinhalt und Buchführung auseinander, was bei einer Prüfung schwer zu erklären ist.
Wir legen die steuerliche Behandlung schon bei der Vertragsgestaltung fest und begleiten Jahresabschluss und Prüfbericht. Für die Konzernmutter erstellen wir eine deutschsprachige Zusammenfassung.
Häufige Fragen aus dieser Region
- Kann ich eine Gesellschaft gründen, ohne nach Bangkok zu reisen?
- Mit beglaubigter und legalisierter Vollmacht ist der Registrierungsteil aus der Ferne möglich. Für die Eröffnung des Geschäftskontos verlangen die meisten Banken jedoch die persönliche Anwesenheit eines Geschäftsführers, sodass eine Reise nach Abschluss der Gründung sinnvoll bleibt.
- Wie lange dauert es, eine einbehaltene Gewerbekaution einzuklagen?
- Eine außergerichtliche Einigung ist oft in ein bis zwei Monaten möglich. Bis zum erstinstanzlichen Urteil sollten Sie mit acht bis zwölf Monaten rechnen; bei kleineren Beträgen rechnen wir vorher aus, ob sich der Weg lohnt.
- Werden deutsche Urkunden in Thailand anerkannt?
- Thailand ist nicht Teil des Apostille-Systems. Deutsche Urkunden benötigen die Legalisation über die zuständige Vertretung sowie eine thailändische Übersetzung mit Beglaubigung durch das thailändische Außenministerium. Die Reihenfolge ist entscheidend, sonst beginnt der Weg von vorn.