Kontakt · deutschsprachige Beratung
Einmal den Sachverhalt schildern, danach einen belastbaren nächsten Schritt
Deutschsprachige Mandanten melden sich meist wegen Ruhestandsvisum, Eigentumswohnung, Erbfall oder einer thailändischen Handelspartnerschaft. Im ersten Gespräch verkaufen wir kein Paket, sondern klären, wer die Gegenseite rechtlich ist, welche Frist läuft und welche Handlung die Lage jetzt verschlechtern würde.
Kontaktwege
- Telefon / Servicenummer
- +66-92-017-0000
- LINE Offizieller Account
- @THAIL
- Erreichbarkeit
- Mon–Sat 09:00–18:00
Unterlagen für das Erstgespräch
Thailändische Verträge oder Schreiben im Original (ein Foto genügt), die Handelsregister- oder Steuernummer der Gegenseite und jedes datierte Schriftstück. Verjährung im Zivilrecht, Klagefristen im Arbeitsrecht und Einspruchsfristen im Steuerrecht laufen in Thailand ab einem konkreten Datum — dieses Datum bestimmt die Strategie.
Bei Buchhaltungs- und Steuerfragen bitte zusätzlich die letzte PND-Erklärung und die aktuelle Summen- und Saldenliste. Innerhalb eines Werktags nach dem Gespräch erhalten Sie eine deutschsprachige Notiz mit Sachverhalt, Risikoeinstufung und Handlungsoptionen.
Honorar: drei Modelle, vorher schriftlich
Festpreis für abgrenzbare Vorgänge wie Gründung, Genehmigungen und Vertragsprüfung; Meilensteinhonorar für Prozesse und Unternehmenskäufe, abgerechnet nach Klageeinreichung, Beweisaufnahme und Urteil; Stundenhonorar für laufende Beratung. Den Satz nennen wir im Gespräch, nicht in der Rechnung.
Jedes Angebot weist Amtsgebühren, Übersetzungs- und Beglaubigungskosten getrennt aus. Ändert sich der Umfang, informieren wir schriftlich, bevor weitergearbeitet wird.
Verschwiegenheit und Interessenkollision
Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir die Interessenkollision. Haben wir die Gegenseite je vertreten, sagen wir das offen und geben die Unterlagen ohne Kopie zurück.
Akten mit personenbezogenen Daten führen wir nach dem thailändischen Datenschutzgesetz (PDPA) mit definierter Aufbewahrungsfrist und einem Verfahren für Löschanfragen. Eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterzeichnen wir auf Wunsch schon vor dem ersten Termin.
Termine vor Ort und aus Deutschland
Termine sind im Büro in Bangkok möglich, ebenso in Pattaya, Chiang Mai, Phuket oder in der Provinz, in der das Grundstück oder das Verfahren liegt. Die Federführung bleibt beim Bangkoker Anwalt, vor Ort arbeiten wir mit Korrespondenzanwälten.
Aus Deutschland führen wir Gespräche per Video oder Telefon zu mitteleuropäischer Zeit (Thailand liegt fünf bis sechs Stunden voraus). In Prozessmandaten berichten wir wöchentlich zu einem festen Termin, ohne dass Sie nachfragen müssen.
Häufige Fragen vor der Kontaktaufnahme
Kostet das Erstgespräch etwas?
Das erste Telefonat oder Videogespräch dient der Klärung von Streitpunkt und Frist; darin sagen wir Ihnen, ob und in welcher Höhe danach Kosten entstehen. Abgerechnet wird ab dem schriftlichen Gutachten, der Prüfung oder der Vertretung.
Kann ich nur eine Vertragsprüfung beauftragen?
Ja. Ergebnis ist eine zweisprachige Fassung mit Änderungsvorschlägen und einer Risikoliste. Eine Folgebeauftragung für Verhandlung oder Prozess ist damit nicht verbunden.
Geht die Beauftragung aus Deutschland?
In den meisten Fällen ja. Für Unterschriften, die in Thailand vorliegen müssen, arbeiten wir mit einer bei der thailändischen Botschaft legalisierten Vollmacht, die Sie per Post senden; Muster und Ablauf stellen wir vorab bereit.
Wie schnell antworten Sie?
Anfragen an Werktagen beantworten wir am selben Tag, komplexe Sachverhalte spätestens am folgenden Werktag mit einer ersten Einschätzung. Bei Pfändung, Festnahme oder befristeten Bescheiden bitte die Frist nennen — solche Fälle ziehen wir vor.